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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 14.04.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen [Jan Klaus / Foodargo], Königring 70, 46562 Voerde (nachfolgend „Foodargo") und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Foodargo-Plattform.

(2) Foodargo richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Foodargo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Rolle von Foodargo

(1) Foodargo stellt dem Kunden eine Software-as-a-Service-Plattform (SaaS) zur Verfügung, über die der Kunde eine eigene Bestellwebseite für sein Restaurant betreiben kann.

(2) Die bereitgestellten Leistungen umfassen insbesondere:

  • Eine Bestellwebseite auf einer Subdomain (kunde.foodargo.com) oder optional einer eigenen Domain
  • Ein Dashboard zur Verwaltung von Speisekarten, Bestellungen, Zahlungen und Restaurantdaten
  • Integration von Online-Zahlungsarten über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V.
  • Bestellmanagement in Echtzeit

(3) Foodargo ist kein Lieferdienst, kein Verkäufer der über die Plattform angebotenen Speisen und Getränke und tritt nicht als Vertragspartner der Endkunden auf. Der Vertrag über die bestellten Speisen und Getränke kommt ausschließlich zwischen dem Kunden (Restaurant) und dem Endkunden zustande.

(4) Foodargo ist kein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne der Abgabenordnung (§ 146a AO) und unterliegt nicht der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Die ordnungsgemäße kassenmäßige Erfassung der über Foodargo eingegangenen Bestellungen — einschließlich der Anwendung einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) — liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Foodargo stellt dem Kunden im Dashboard eine Übersicht aller Bestellungen sowie eine monatliche Abrechnung zur Verfügung, die der Kunde für seine Buchhaltung verwenden kann.

(5) Foodargo ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Online-Zahlungen werden ausschließlich über den lizenzierten Zahlungsdienstleister Mollie B.V. abgewickelt. Foodargo nimmt keine Endkundengelder direkt entgegen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Durch die Registrierung auf foodargo.com und die Aktivierung des Abonnements kommt ein Vertrag zwischen Foodargo und dem Kunden zustande.

(2) Der Kunde sichert zu, dass alle bei der Registrierung gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind und dass er als gewerblicher Anbieter im Sinne des § 14 BGB handelt.

(3) Foodargo behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Konten zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf rechtswidrige Nutzung besteht.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Nutzung von Foodargo kostet 19,99 EUR pro Monat (Bruttopreis; soweit der Kunde Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist, fällt keine zusätzliche Mehrwertsteuer an).

(2) Zusätzlich fällt eine Provision in Höhe von 5 % auf jede über die Plattform abgewickelte Bestellung an — unabhängig davon, ob die Zahlung online oder bar beim Restaurant erfolgt. Die Provision wird auf den Bruttobestellwert (inkl. Liefergebühr) berechnet.

(3) Bei Online-Zahlungen wird die Provision automatisch durch den Zahlungsdienstleister Mollie vor der Auszahlung an das Restaurant einbehalten und an Foodargo weitergeleitet.

(4) Bei Barzahlungen wird die Provision monatlich rückwirkend in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird an die beim Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

(5) Die monatliche Grundgebühr wird per SEPA-Lastschriftmandat, Kreditkarte oder einer anderen vom Kunden bei Mollie hinterlegten wiederkehrenden Zahlungsmethode automatisch eingezogen.

(6) Zusätzlich zur Foodargo-Provision können vom Zahlungsdienstleister Mollie eigene Transaktionsgebühren erhoben werden, die direkt zwischen Mollie und dem Kunden abgerechnet werden. Diese Gebühren sind unter mollie.com/de/pricing einsehbar.

(7) Bei Zahlungsverzug ist Foodargo nach erfolgloser Mahnung berechtigt, die Dienste vorübergehend zu sperren, bis der ausstehende Betrag beglichen ist. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen behält sich Foodargo das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(8) Die Foodargo-Provision wird zusätzlich zur Mehrwertsteuer ausgewiesen, sofern Foodargo umsatzsteuerpflichtig ist.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist monatlich zum Monatsende kündbar.

(2) Die Kündigung kann jederzeit über das Kunden-Dashboard oder per E-Mail an support@foodargo.com erfolgen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Foodargo insbesondere bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen des Kunden gegen § 6 dieser AGB vor.

(4) Nach Vertragsende werden die personenbezogenen Daten des Kunden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB) gelöscht. Bestelldaten der Endkunden werden gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften behandelt.

(5) Während der Kündigungsfrist bleibt die Plattform vollumfänglich nutzbar. Verbundene eigene Domains des Kunden bleiben bis zum Vertragsende aktiv und werden anschließend deaktiviert.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich:

  • Seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen
  • Auf seiner Bestellseite ein vollständiges und ordnungsgemäßes Impressum gemäß § 5 TMG bereitzustellen
  • Eine Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 DSGVO bereitzustellen
  • Gesetzliche Kennzeichnungspflichten einzuhalten, insbesondere die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) hinsichtlich Allergenen, Zusatzstoffen, Preisangaben gemäß PAngV (Endpreise inkl. MwSt.), Mengenangaben sowie ggf. Grundpreisen
  • Keine rechtswidrigen, sittenwidrigen oder jugendgefährdenden Inhalte zu veröffentlichen
  • Beim Verkauf von alkoholischen Getränken oder Tabak die gesetzlichen Altersbeschränkungen einzuhalten und sicherzustellen, dass diese auch bei Lieferung geprüft werden
  • Die erforderlichen behördlichen Erlaubnisse zu besitzen (insbesondere Gewerbeanmeldung, Gaststättenkonzession, Lebensmittelhygieneschulung gemäß § 4 LMHV)
  • Die kassenmäßige Erfassung aller über Foodargo eingegangenen Bestellungen in Übereinstimmung mit den geltenden steuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und der Abgabenordnung (AO), eigenverantwortlich vorzunehmen
  • Eingehende Bestellungen zeitnah zu bearbeiten oder, sofern eine Bearbeitung nicht möglich ist, den Endkunden umgehend über den Status zu informieren und ggf. eine Rückerstattung zu veranlassen
  • Bestätigte Bestellungen nicht ohne triftigen Grund zu stornieren
  • Eingegangene Online-Zahlungen für stornierte oder nicht ausgeführte Bestellungen unverzüglich an den Endkunden zurückzuerstatten

(2) Foodargo ist berechtigt, Inhalte des Kunden zu entfernen oder den Zugang zu sperren, wenn gegen diese Pflichten verstoßen wird, insbesondere bei wiederholten Beschwerden von Endkunden, behördlichen Beanstandungen oder begründetem Verdacht auf Verstöße gegen geltendes Recht.

(3) Der Kunde stellt Foodargo von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten des Kunden, fehlerhafter Bestellabwicklung, Verstößen gegen die LMIV, fehlender Verbraucherinformation oder anderen Pflichtverletzungen des Kunden beruhen. Diese Freistellung umfasst auch angemessene Anwaltskosten.

§ 7 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Foodargo bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform. Eine ständige, ununterbrochene Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden.

(2) Wartungsarbeiten, die zu kurzen Unterbrechungen führen können, werden nach Möglichkeit außerhalb der typischen Bestellzeiten durchgeführt. Geplante längere Wartungen werden mindestens 24 Stunden vorher angekündigt.

(3) Bei Störungen wird Foodargo schnellstmöglich Abhilfe schaffen. Foodargo haftet nicht für Schäden, die durch Ausfälle der Plattform, des Internets oder externer Dienstleister (insbesondere Mollie, Hosting-Provider) entstehen, sofern diese nicht von Foodargo zu vertreten sind.

(4) Eine Verpflichtung zur Wiederherstellung verlorener Daten besteht nur im Rahmen der zumutbaren Sorgfalt. Der Kunde ist verpflichtet, eigene regelmäßige Datensicherungen wichtiger Bestelldaten und Restaurantinformationen vorzunehmen.

§ 8 Haftung

(1) Foodargo haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet Foodargo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.

(3) Foodargo haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Angaben oder unsachgemäße Nutzung der Plattform durch den Kunden entstehen.

(4) Foodargo haftet ausdrücklich nicht für:

  • Den Inhalt, die Qualität, die Zubereitung oder die Lieferung der durch den Kunden angebotenen Speisen und Getränke
  • Die Erfüllung von Verträgen zwischen dem Kunden und seinen Endkunden
  • Lebensmittelrechtliche Verstöße des Kunden, insbesondere fehlende oder falsche Allergen- und Zusatzstoffangaben
  • Steuerrechtliche Folgen aus der unsachgemäßen kassenmäßigen Erfassung von Bestellungen durch den Kunden
  • Bußgelder oder Sanktionen, die gegen den Kunden aufgrund von Verstößen gegen Lebensmittel-, Hygiene-, Gewerbe- oder Steuerrecht verhängt werden
  • Ausfälle des Zahlungsdienstleisters Mollie oder daraus resultierende Verzögerungen oder Ausfälle von Auszahlungen
  • Verluste durch Chargebacks, Rückbuchungen oder Zahlungsausfälle der Endkunden

(5) Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(6) Die Haftung von Foodargo ist insgesamt auf den Betrag der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Foodargo-Gebühren beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Online-Zahlungen und Zahlungsabwicklung

(1) Online-Zahlungen werden ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. (Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam, Niederlande) abgewickelt. Es gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mollie.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, ein eigenes Mollie-Konto einzurichten und durch das Verifizierungsverfahren (KYC – Know Your Customer) bei Mollie freischalten zu lassen, sofern er Online-Zahlungen anbieten möchte.

(3) Foodargo agiert als sogenannter „Connect Partner" von Mollie und erhält die vereinbarte Provision direkt aus der Zahlungsabwicklung. Die Auszahlung des Restguthabens an den Kunden erfolgt direkt durch Mollie nach den jeweils geltenden Auszahlungsregeln.

(4) Foodargo übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen, Sperrungen oder Ablehnungen von Auszahlungen durch Mollie.

(5) Rückerstattungen an Endkunden bei stornierten oder fehlerhaft ausgeführten Bestellungen sind durch den Kunden eigenverantwortlich über das Mollie-Dashboard vorzunehmen.

§ 10 Eigene Domain

(1) Der Kunde kann optional eine eigene Subdomain mit der Foodargo-Plattform verbinden. Die Bereitstellung der Domain selbst ist Sache des Kunden.

(2) Foodargo richtet auf Anforderung des Kunden ein SSL-Zertifikat über Let's Encrypt für die verbundene Domain ein. Eine Garantie für die ständige Verfügbarkeit dieses Zertifikats wird nicht übernommen, eine zumutbare Bemühung um automatische Verlängerung jedoch zugesichert.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass die verbundene Domain in seinem rechtmäßigen Besitz ist und keine Rechte Dritter verletzt.

(4) Bei Vertragsende wird die Verbindung zur eigenen Domain automatisch deaktiviert.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung, die unter foodargo.com/datenschutz abrufbar ist.

(2) Foodargo verarbeitet die Daten der Endkunden des Kunden ausschließlich im Rahmen der Bestellabwicklung als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) von Foodargo an, der unter AVV abrufbar ist.

(3) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die auf seiner Bestellseite verarbeiteten Endkundendaten und verpflichtet sich zur Erfüllung der ihm aus der DSGVO erwachsenden Pflichten.

(4) Bei einem Datenschutzvorfall (Datenpanne) im Bereich der Foodargo-Plattform wird Foodargo den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung informieren.

§ 12 Rechte an Inhalten

(1) Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm hochgeladenen Inhalten (insbesondere Logo, Speisekarte, Bilder, Texte).

(2) Der Kunde räumt Foodargo das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, diese Inhalte im Rahmen der Plattform zu speichern, zu vervielfältigen, anzuzeigen und zu verarbeiten, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

(3) Der Kunde sichert zu, dass er an allen hochgeladenen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und dass keine Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) verletzt werden.

§ 13 Änderungen der AGB

(1) Foodargo behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.

(2) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Foodargo wird den Kunden in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Folge hinweisen.

(3) Bei wesentlichen Änderungen, die den Kunden erheblich benachteiligen, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Inkrafttretensdatum der Änderung.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Voerde, soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z.B. E-Mail).

Foodargo — [Jan Klaus / Foodargo]

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